{"id":2142,"date":"2026-07-14T12:00:54","date_gmt":"2026-07-14T11:00:54","guid":{"rendered":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/?p=2142"},"modified":"2026-07-14T13:07:16","modified_gmt":"2026-07-14T12:07:16","slug":"der-eu-ai-act","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/der-eu-ai-act\/","title":{"rendered":"Der EU AI Act \u2013 Transparenz mit Nebenwirkungen und vielen Grauzonen"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ab <strong>2. August 2026<\/strong> gelten in der EU neue Transparenzpflichten f\u00fcr mit k\u00fcnstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Inhalte \u2013 vor allem f\u00fcr Bilder und Fotografien. Grundlage ist Artikel 50 der EU-Verordnung 2024\/1689, auch bekannt als \u00ab<strong>EU AI Act\u00b9\u00bb.<\/strong><\/p>\n<p>Das klingt zun\u00e4chst vern\u00fcnftig, denn wer m\u00f6chte schon auf t\u00e4uschend echte Bilder hereinfallen, die stilvoll eingerichtete, makellos saubere Hotelzimmer mit Blick auf eine paradiesische Umgebung zeigen, sich bei der Ankunft aber als Bruchbude neben einer Grossbaustelle entpuppen? Oder auf Wohnungsfotos, bei denen man sich bei der Besichtigung fragt, ob man versehentlich im falschen Geb\u00e4ude gelandet ist?<\/p>\n<p><strong>Doch bei n\u00e4herer Betrachtung wird es kompliziert. Sehr kompliziert.<\/strong><\/p>\n<p>Bilder wurden bereits lange vor der Erfindung generativer KI manipuliert. Wer im Verlauf der Geschichte die \u00abMacht \u00fcber die Bilder\u00bb besass, konnte die \u00f6ffentliche Wahrnehmung pr\u00e4gen \u2013 und damit Macht aus\u00fcben. Stalin liess beispielsweise in Ungnade gefallene Funktion\u00e4re aus Fotografien entfernen: Das Bild ver\u00e4nderte sich \u2013 und mit ihm auch der R\u00fcckblick auf die Vergangenheit.<\/p>\n<p>Denn visuelle Inhalte besetzen in unserer Wahrnehmung einen Sonderstatus: Im Gegensatz zu Texten glauben wir ihnen intuitiv und hinterfragen sie kaum \u2013 jedenfalls bislang. Genau deshalb waren sie schon immer das prim\u00e4re Werkzeug f\u00fcr T\u00e4uschung und Manipulation.<\/p>\n<p><strong>Neu ist allerdings das Ausmass:<\/strong> Mit generativer KI lassen sich t\u00e4uschend echte Bilder sogenannte \u00ab<strong>Deepfakes\u00bb<\/strong> in Sekunden, in grosser Zahl und ohne besondere Fachkenntnisse erzeugen. Darauf reagiert die EU nun mit dem AI Act.<\/p>\n<blockquote><p>Weltweit werden sch\u00e4tzungsweise rund 80 Millionen neue Bilder t\u00e4glich mit k\u00fcnstlicher Intelligenz generiert.\u00b2<\/p><\/blockquote>\n<p>Doch die neue Regelung l\u00e4sst viele Fragen offen. Genau diese Grauzonen, Widerspr\u00fcche und Probleme in der praktischen Umsetzung m\u00f6chte ich in diesem Beitrag genauer betrachten, wie zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li>Was ist zuk\u00fcnftig noch erlaubt und was nicht?<\/li>\n<li>Wo endet Optimierung und wo beginnt Manipulation?<\/li>\n<li>Warum wird ein identisches Ergebnis unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob zum Beispiel Photoshop oder generative KI verwendet wurde?<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Die Rechtsgrundlage<\/h2>\n<p>Der Artikel 50 der EU-Verordnung 2024\/1689 tr\u00e4gt offiziell die \u00dcberschrift:<\/p>\n<p><strong>Transparenzpflichten f\u00fcr Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme<\/strong><\/p>\n<p>Die neuen Pflichten sollen die Nutzung k\u00fcnstlicher Intelligenz im europ\u00e4ischen Binnenmarkt regulieren und gleichzeitig Sicherheit, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sch\u00fctzen. Sie gelten ab dem 2. August 2026.<\/p>\n<h4>F\u00fcr wen gilt diese Regelung?<\/h4>\n<p>Eine der h\u00e4ufigsten Verwechslungen betrifft die beiden Adressaten dieser neuen Regelung.<\/p>\n<h3><strong>Gruppe 1: Anbieter von KI-Systemen<\/strong><\/h3>\n<p>Als \u00abAnbieter\u00bb bezeichnet der AI Act grunds\u00e4tzlich eine Person oder Organisation, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln l\u00e4sst und dieses unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke anbietet.<\/p>\n<p>Dazu geh\u00f6ren beispielsweise:<\/p>\n<ul>\n<li>Hersteller generativer Bildbearbeitungssoftware<\/li>\n<li>Betreiber von Plattformen, die mittels k\u00fcnstlicher Intelligenz Bilder erzeugen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Anbieter m\u00fcssen nach Artikel 50 Absatz 2 daf\u00fcr sorgen, dass synthetische Bild-, Audio-, Video- und Textausgaben in einem <strong>maschinenlesbaren Format<\/strong> markiert und als k\u00fcnstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar werden.<\/p>\n<p>Gemeint sind technische Verfahren wie Provenienzinformationen, eingebettete Markierungen oder andere robuste Erkennungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h3><strong>Gruppe 2: Professionelle Nutzer von KI<\/strong><\/h3>\n<p>Die deutsche Fassung des <strong>AI Act<\/strong> verwendet den Begriff \u00abBetreiber\u00bb (warum auch immer), was zu vielen Missverst\u00e4ndnissen gef\u00fchrt hat. Gemeint sind n\u00e4mlich nicht die \u00abBetreiber von KI-Angeboten\u00bb (die haben wir ja schon in der ersten Gruppe erfasst) sondern nat\u00fcrliche oder juristische Personen, die ein KI-System verwenden, also dessen Nutzer oder Anwender, wie<\/p>\n<ul>\n<li>Werbeagenturen oder Medienh\u00e4user<\/li>\n<li>Gewerbliche Content-Erzeuger (Filmindustrie, Marketingabteilungen, \u2026)<\/li>\n<li>Professionelle Designerinnen und Fotografen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gem\u00e4ss Artikel 50 Absatz 4 m\u00fcssen sie offenlegen, wenn ver\u00f6ffentlichte Bild-, Ton- oder Videoinhalte mit einem KI-System erzeugt oder manipuliert wurden.<\/p>\n<h3>Rein private Nutzung ist ausgenommen<\/h3>\n<p>Nat\u00fcrliche Personen sind von diesen Regelungen ausgenommen, wenn sie \u00fcber KI-generierte Bild-, Video- und Audioinhalte ausschliesslich im Rahmen einer privaten und nicht beruflichen T\u00e4tigkeit ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Ein privater Reiseblog d\u00fcrfte beispielsweise unter diese Ausnahme fallen. Schwieriger wird es jedoch, wenn die Betreiberin oder der Betreiber auf dem Blog beispielsweise:<\/p>\n<ul>\n<li>Affiliate-Links einbindet<\/li>\n<li>bezahlte Kooperationen eingeht oder<\/li>\n<li>Werbung schaltet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aber hier befinden wir uns in einer der vielen angesprochenen Grauzonen, denn \u00abgewinnbringend\u00bb ist nicht zwangsl\u00e4ufig dasselbe wie \u00abberuflich\u00bb. Wo genau die Grenze verl\u00e4uft, ist derzeit wie vieles andere, unklar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Pflicht zur Offenlegung<\/h2>\n<p>Kommen wir nun zur eigentlichen Verpflichtung. Nach dem <strong>EU <\/strong><strong>AI Act<\/strong> besteht f\u00fcr beide der oben genannten Gruppen eine Pflicht zur \u00abOffenlegung\u00bb von KI-generierten oder manipulierten Bild-, Video- und Audioinhalten.<\/p>\n<p>Ausnahme bilden offensichtlich fiktive, k\u00fcnstlerische oder satirische Inhalte, sofern diese NICHT in Anspruch nehmen, dass sie reale Ereignisse oder echte Personen \u00abwahrheitsgem\u00e4ss\u00bb darstellen.<\/p>\n<p>Die erste Gruppe, also die Anbieter von KI-Systemen, muss ihre Inhalte in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen. Die zweite Gruppe, also die professionellen Nutzer dieser Systeme, muss ver\u00f6ffentlichte KI-Inhalte so kennzeichnen, dass Menschen den Hinweis unmittelbar \u00absichtbar\u00bb wahrnehmen \u2013 auch dann, wenn sie assistive Technologien verwenden. Zudem m\u00fcssen sie sicherstellen, dass die vom KI-System hinzugef\u00fcgten maschinenlesbaren Kennzeichnungen w\u00e4hrend der Bearbeitung und Ver\u00f6ffentlichung weder absichtlich noch unbeabsichtigt verloren gehen.<\/p>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass die Publisher die Verantwortung tragen, wenn ein ver\u00f6ffentlichter Inhalt diesen Bestimmungen nicht entspricht. Ihnen obliegt die Pflicht, zu \u00fcberpr\u00fcfen, wie die Inhalte tats\u00e4chlich ausgeliefert werden. Denn es kann sehr schnell passieren, dass Bearbeitungsprozesse oder das benutzte CMS bei der Bildbereitstellung unbeabsichtigt die maschinenlesbaren Metadaten des KI-Anbieters entfernen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wo endet Bildoptimierung und wo beginnt Manipulation?<\/h2>\n<p>Der EU AI Act sieht eine Ausnahme f\u00fcr KI-Bearbeitungen vor, die lediglich unterst\u00fctzend oder optimierend wirken und nicht die \u00abSemantik wesentlich ver\u00e4ndern\u00bb.<\/p>\n<p>Die zentrale Frage lautet somit: Ver\u00e4ndert die Bearbeitung nur die Qualit\u00e4t des Bildes oder ver\u00e4ndert sie dessen Aussage?<\/p>\n<h5>Folgende KI-Eingriffe d\u00fcrften als Optimierungen gelten und sind nicht kennzeichnungspflichtig:<\/h5>\n<ul>\n<li>Helligkeit-, Kontrast- und Farbkorrekturen<\/li>\n<li>Rauschreduzierungen, Sch\u00e4rfungen<\/li>\n<li>Entfernung von Staub und Objektivfehlern wie Verzerrungen oder Vignetten<\/li>\n<li>Skalierung und Anpassung des Bildausschnitts<\/li>\n<\/ul>\n<h5>Folgende KI-Eingriffe ver\u00e4ndern die inhaltliche Aussage eines Bildes und sind kennzeichnungspflichtig:<\/h5>\n<ul>\n<li>Es werden Personen oder gut erkennbare Elemente, Geb\u00e4ude in einer Landschaft hinzugef\u00fcgt, verschoben oder entfernt<\/li>\n<li>Der Hintergrund des Bildes wird ausgetauscht<\/li>\n<li>Sch\u00e4den an Gegenst\u00e4nden werden beseitigt<\/li>\n<li>Es werden Kleidungsst\u00fccke an Personen ausgetauscht<\/li>\n<li>Gesichtsausdr\u00fccke werden ver\u00e4ndert<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Anmerkung:<\/strong> Diese Liste ist nicht als vollst\u00e4ndige Auflistung zu verstehen, sondern stellt exemplarisch die h\u00e4ufigsten kennzeichnungspflichtigen KI-Eingriffe dar.<\/p>\n<p>Zwischen diesen Gruppen liegt ein grosses Feld ungekl\u00e4rter Grauzonen.<\/p>\n<h5>Denn was gilt, wenn eine KI \u2026<\/h5>\n<ul>\n<li>wie versehentlich geschlossenen Augen der portraitierten Person \u00f6ffnet?<\/li>\n<li>eine Person ein wenig j\u00fcnger erscheinen l\u00e4sst?<\/li>\n<li>einen grauen Himmel ein wenig blauer macht?<\/li>\n<li>einen unscharfen Schriftzug korrekt rekonstruiert?<\/li>\n<li>ein Bild seitlich um 1cm erweitert?<\/li>\n<li>Nicht erkennbare, unscharfe Personen aus dem Hintergrund entfernt?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Pr\u00e4zise \u2013 vor allem technisch pr\u00e4zise k\u00f6nnen wir diese Fragen nicht beantworten. Wir k\u00f6nnen nicht sagen, wieviel ver\u00e4nderte Pixel n\u00f6tig sind, um die Aussage eines Bild massgeblich zu ver\u00e4ndern, denn<\/p>\n<ul>\n<li>ein entfernter Ehering<\/li>\n<li>eine rote statt einer gr\u00fcnen Ampel<\/li>\n<li>ein beseitigter Geb\u00e4udeschaden<\/li>\n<\/ul>\n<p>kann je nach inhaltlichem Kontext zu einer enormen T\u00e4uschung beim Betrachter f\u00fchren. Umgekehrt kann eine grossfl\u00e4chige Farbverfremdung die Aussage kaum ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Wo genau eine \u00abwesentliche\u00bb inhaltliche Ver\u00e4nderung beginnt, m\u00fcssen zuk\u00fcnftige Leitlinien und eventuell in K\u00fcrze auch Gerichte konkretisieren.<\/p>\n<p><strong>Und nebenbei:<\/strong> Wie kann man im Streitfall mit Sicherheit beweisen, ob ein Bild KI-generiert ist oder nicht? Mittlerweise sind die Bildgeneratoren so gut, dass es selbst Fachleuten nicht mehr gelingt, KI-generierte Werke von echten Fotografien zu unterschieden. Schauen Sie sich zum Beispiel die folgenden Bilder\u00b3 an. Welche davon wurden von einer KI erzeugt? K\u00f6nnen Sie das mit Sicherheit sagen?<\/p>\n<figure class=\"wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex\">\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1673\" src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/1_echt.webp\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" srcset=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/1_echt.webp 582w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/1_echt-300x300.webp 300w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/1_echt-150x150.webp 150w\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"582\" data-id=\"1673\" data-lazyload=\"please\" data-src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/1_echt.webp\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">1<\/figcaption><\/figure>\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1671\" src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/4-unecht.webp\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" srcset=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/4-unecht.webp 582w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/4-unecht-298x300.webp 298w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/4-unecht-150x150.webp 150w\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"585\" data-id=\"1671\" data-lazyload=\"please\" data-src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/4-unecht.webp\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">2<\/figcaption><\/figure>\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1672\" src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/5-echt.webp\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" 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data-src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/8-unecht.webp\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">5<\/figcaption><\/figure>\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1675\" src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/9-echt.webp\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" srcset=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/9-echt.webp 582w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/9-echt-300x300.webp 300w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/9-echt-150x150.webp 150w\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"582\" data-id=\"1675\" data-lazyload=\"please\" data-src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/en\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/9-echt.webp\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">6<\/figcaption><\/figure>\n<\/figure>\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\">\n<summary>Hier klicken um die Aufl\u00f6sung zu sehen \u2026<\/summary>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">die Bilder 1, 3, and 6 Fotografien; die Bilder 2, 4, and 5 sind vollst\u00e4ndig KI-generiert.<sup class=\"fn\" data-fn=\"e14188a5-e51e-4e8e-8b3e-6f672df704da\"><a id=\"e14188a5-e51e-4e8e-8b3e-6f672df704da-link\" href=\"#e14188a5-e51e-4e8e-8b3e-6f672df704da\">3<\/a><\/sup><\/p>\n<\/details>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Deshalb halte ich diese Frage sogar f\u00fcr eine der gr\u00f6ssten praktischen Schw\u00e4chen der Verordnung. Transparenzpflichten setzen voraus, dass sich im Streitfall feststellen l\u00e4sst, ob ein Inhalt \u00fcberhaupt unter die Pflicht f\u00e4llt. Genau dieser Nachweis wird aber k\u00fcnftig oft schwierig oder sogar unm\u00f6glich sein, wenn keine belastbaren Entstehungsnachweise mehr vorhanden sind. Das d\u00fcrfte in den kommenden Jahren ein wiederkehrendes Thema gerichtlicher Auseinandersetzungen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Der Deepfake<\/h2>\n<p>Artikel 3 Nummer 60 des EU AI Act definiert einen \u00abDeepfake\u00bb als: \u00abeinen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenst\u00e4nden, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen \u00e4hnelt und einer Person f\u00e4lschlicherweise als echt oder wahrheitsgem\u00e4ss erscheinen w\u00fcrde\u00bb.<\/p>\n<p><strong>Diese Definition enth\u00e4lt mehrere Voraussetzungen:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Inhalt wurde durch KI erzeugt oder manipuliert.<\/li>\n<li>Er \u00e4hnelt einer wirklichen Person, einem wirklichen Gegenstand, Ort, einer Einrichtung oder einem Ereignis.<\/li>\n<li>Er k\u00f6nnte f\u00e4lschlicherweise als echt oder wahrheitsgem\u00e4ss erscheinen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das klingt klarer, als es ist. Denn keiner dieser Begriffe besitzt eine technisch eindeutige Grenze.<\/p>\n<p>Was bedeutet beispielsweise \u00ab\u00e4hnelt\u00bb? Muss ein Bild eine bestimmte Person oder einen bestimmten Ort exakt darstellen? Oder gen\u00fcgt bereits eine allgemeine \u00c4hnlichkeit?<\/p>\n<p>Hinzu kommt: Ein synthetisches Bild kann sachlich vollkommen korrekt sein, obwohl es KEINE authentische Aufzeichnung eines realen Moments darstellt.<\/p>\n<p>Nehmen wir beispielsweise an, ein System erzeugt ein fotorealistisches Bild des Z\u00fcrcher Hauptbahnhofs:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Architektur und die visuelle Darstellung stimmen exakt.<\/li>\n<li>Die sichtbare Beschilderung stimmt 100%.<\/li>\n<li>Es wird nichts Erfundenes gezeigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Ist dieses Bild ein Deepfake? <\/strong><\/p>\n<p>Um diese Frage zu beantworten, m\u00fcssen wir zwischen zwei unterschiedlichen Formen von Authentizit\u00e4t unterscheiden:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>Inhaltliche Richtigkeit:<\/strong> Das Bild stellt korrekt dar, wie ein Ort, eine Person oder ein Gegenstand aussieht.<br \/>\n<strong>Dokumentarische Authentizit\u00e4t:<\/strong> Das Bild ist eine tats\u00e4chliche Aufzeichnung eines bestimmten Moments oder Ereignisses, das so stattgefunden hat.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Website der SBB mag dieser Unterschied kaum eine Rolle spielen. Das KI-generierte Bild zeigt den Z\u00fcrcher Hauptbahnhof schliesslich korrekt. F\u00fcr eine Nachrichtenmeldung, ein Beweismittel oder eine wissenschaftliche Dokumentation ist der Unterschied dagegen entscheidend. Das KI-generierte Bild dokumentiert keinen tats\u00e4chlich aufgenommenen Moment.<\/p>\n<p>Die Kennzeichnung sagt daher nicht: <strong>\u00abDieses Bild ist falsch!\u00bb<\/strong>. Sie bedeutet vielmehr: <strong>\u00abDieses Bild ist keine fotografische Dokumentation!\u00bb<\/strong>.<\/p>\n<p>Deshalb halte ich es f\u00fcr sehr fraglich, ob der negativ aufgeladene Begriff <strong>\u00abDeepfake\u00bb<\/strong> f\u00fcr eine \u00absachlich korrekte, harmlose Visualisierung\u00bb angemessen ist.<\/p>\n<p>Denn nicht jedes synthetisch generierte Bild einer realen Begebenheit manipuliert oder t\u00e4uscht.<\/p>\n<h2>Die zuf\u00e4llige Doppelg\u00e4ngerin<\/h2>\n<p>Eine weitere ungekl\u00e4rte Frage betrifft vollst\u00e4ndig KI-generierte Menschen.<\/p>\n<p>Angenommen, eine KI erzeugt eine Person ohne reales Referenzbild. Da es Milliarden lebender und verstorbener Menschen gibt, ist es statistisch wahrscheinlich, dass irgendwo eine Person existiert, die dieser t\u00e4uschend \u00e4hnlich sieht, wenn nicht sogar mehrere Personen.<\/p>\n<p><strong>Wird diese synthetische Person dadurch zum Deepfake?<\/strong><\/p>\n<p>Eine Auslegung, die allein auf der \u00c4hnlichkeit mit irgendeiner real existierenden Person beruht, w\u00e4re praktisch nicht anwendbar. Kein Unternehmen k\u00f6nnte jedes KI-generierte Portr\u00e4t mit der gesamten lebenden und verstorbenen Weltbev\u00f6lkerung vergleichen.<\/p>\n<p>Ein generisches synthetisches Model kann daher nicht allein deshalb zum Deepfake werden, weil irgendwo eine sehr \u00e4hnlich aussehende Person existiert.<\/p>\n<p><strong>Entscheidend m\u00fcssten zus\u00e4tzliche Faktoren sein:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Ist f\u00fcr die relevanten Betrachter eine konkrete, bekannte Person zu erkennen?<\/li>\n<li>Werden Name, Beruf oder Unternehmen dieser Person genannt?<\/li>\n<li>Wird der dargestellten Person eine bestimmte Handlung oder Aussage zugeschrieben?<\/li>\n<li>Wurde f\u00fcr die Generierung ein Referenzbild einer tats\u00e4chlich existierenden Person verwendet?<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Das Photoshop-Paradox<\/h2>\n<p>Hier liegt einer der gr\u00f6ssten Widerspr\u00fcche der Regelung. Ein Beispiel: nehmen wir an, eine relevante Person wurde aus einem Foto entfernt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>Variante A: <\/strong>Die Person wurde mit generativer KI entfernt.<strong><br \/>\nVariante B: <\/strong>Die Person wurde von einer erfahrenen Bildbearbeiterin in Photoshop entfernt.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen ist das sichtbare Ergebnis identisch. Trotzdem muss nur das Bild von Herstellungsvariante A gekennzeichnet werden, das Bild von Herstellungsvariante B hingegen nicht.<\/p>\n<p><strong>Dasselbe gilt f\u00fcr:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Austausch des Hintergrundes mittels generative KI vs. klassischer Bildbearbeitung<\/li>\n<li>Ein KI-generiertes Food-Bild gegen\u00fcber einem mit Plastik, Lack und Klebstoff inszenierten Food-Foto<\/li>\n<\/ul>\n<p>In allen genannten F\u00e4llen wird der Betrachter gezielt get\u00e4uscht, aber gekennzeichnet werden m\u00fcssen nur die KI-generierten Bilder.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese einseitige Regulierung f\u00fchrt die EU folgende Gr\u00fcnde auf:<\/p>\n<ul>\n<li>KI-generierte Manipulationen sind weniger aufwendig, dabei sind Fachkenntnisse kaum noch erforderlich<\/li>\n<li>T\u00e4uschungen k\u00f6nnen daher automatisiert und in grosser Zahl produziert werden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das sind tats\u00e4chlich Risiken, denen wir gegen\u00fcberstehen. Die neuen EU-Regelungen erkl\u00e4ren jedoch nicht, weshalb eine harmlose KI-Visualisierung gekennzeichnet werden muss, w\u00e4hrend eine identische manuelle Manipulation ungekennzeichnet bleiben kann.<\/p>\n<p>Eine wirkungsorientierte Regulierung m\u00fcsste st\u00e4rker fragen: T\u00e4uscht dieses Bild \u00fcber einen f\u00fcr das Publikum relevanten Sachverhalt? Und weniger: Welche Technologie wurde f\u00fcr die T\u00e4uschung verwendet?<\/p>\n<h2>Die offiziellen EU-Icons<\/h2>\n<p>Die EU stellt erg\u00e4nzend drei Icons bereit:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>AI-Generated<\/strong><\/li>\n<li><strong>AI-Modified<\/strong><\/li>\n<li><strong>ein neutrales Basissymbol<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-2194 alignnone\" src=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-scaled.png\" alt=\"Die offizielen EU Icons f\u00fcr die Kennzeichnung von KI-Inhalten.\" width=\"792\" height=\"86\" srcset=\"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-scaled.png 2560w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-300x32.png 300w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-1024x111.png 1024w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-768x83.png 768w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-1536x166.png 1536w, https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ai_labels_row-2048x221.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 792px) 100vw, 792px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Icons sind keine gesetzlichen Pr\u00fcfsiegel und somit auch kein Beweis f\u00fcr Rechtskonformit\u00e4t. Die Verwendung ist freigestellt, man kann auch eigene Icons oder eine reine Text-Auszeichnung verwenden. Wer sie verwendet, bleibt selbst daf\u00fcr verantwortlich, dass die Offenlegung im konkreten Fall ausreichend ist.<\/p>\n<h5>Aus UX-Sicht bleiben Fragen:<\/h5>\n<ul>\n<li>Werden die neu eingef\u00fchrten Symbole ohne begleitenden Text verstanden?<\/li>\n<li>Werden die Icons auf kleinen Vorschaubildern \u00fcberhaupt erkannt?<\/li>\n<li>Auf welche Gr\u00f6sse d\u00fcrfen die Icons verkleinert werden?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die EU-Regelungen gehen auf diese Fragestellungen leider nicht pr\u00e4zise ein.<\/p>\n<h2>Stets sichtbar, portabel und barrierefrei: ein kaum l\u00f6sbarer Widerspruch<\/h2>\n<p>Der EU AI Act und die begleitenden Empfehlungen verfolgen mehrere Ziele gleichzeitig:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Label soll beim ersten Kontakt gut erkennbar sein.<\/li>\n<li>Es soll direkt beim Inhalt erscheinen.<\/li>\n<li>Auf digitalen Devices darf in keiner responsiven Darstellung abgeschnitten oder von anderen Elementen verdeckt werden.<\/li>\n<li>Es soll beim Teilen und Herunterladen erhalten bleiben.<\/li>\n<li>Es soll f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zug\u00e4nglich sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jede einzelne Forderung ist nachvollziehbar. In Kombination sind sie vor allem im digitalen Bereich technisch schwer umzusetzen.<\/p>\n<h3><strong>L\u00f6sung 1: HTML\/CSS-Kennzeichnung<\/strong><\/h3>\n<p>Ein Label oder ein Icon wird \u00fcber oder unter dem Bild ausgegeben.<\/p>\n<h5><strong>Pro<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li>f\u00fcr Screenreader erfassbar<\/li>\n<li>responsive darstellbar<\/li>\n<li>mit weiteren Detailinformationen verkn\u00fcpfbar<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>Kontra<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li>beim Teilen oder Herunterladen des Bildes ist die Kennzeichnung nicht mehr vorhanden<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>L\u00f6sung 2: Kennzeichnung in das eigentliche Bild integrieren<\/strong><\/h3>\n<p>Das Label wird direkt in die Bilddatei eingebrannt.<\/p>\n<h5><strong>Pro<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li>bleibt beim Teilen oder Herunterladen des Bildes erhalten<\/li>\n<li>funktioniert unabh\u00e4ngig vom Kontext und Medium<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>Kontra<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li>nicht barrierefrei, also nicht von Screenreader erfassbar<\/li>\n<li>bei kleiner Darstellung oder responsiven Ausschnitts-\u00c4nderungen nicht mehr erkennbar oder sichtbar<\/li>\n<li>sprachlich unflexibel (nicht automatisiert \u00fcbersetzbar)<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>L\u00f6sung 3: Metadaten und Content Credentials<\/strong><\/h3>\n<p>Die Information wird maschinenlesbar in der Datei gespeichert.<\/p>\n<h5><strong>Pro<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li>automatisiert auswertbar<\/li>\n<li>bleibt beim Teilen oder Herunterladen des Bildes erhalten<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>Kontra<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li>f\u00fcr Menschen ist die Kennzeichnung nicht sichtbar<\/li>\n<li>kann durch Export-Konvertierungen versehentlich entfernt werden<\/li>\n<li>kann ohne geeignete Software nicht gelesen werden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Keines dieser L\u00f6sungen erf\u00fcllt alle Kriterien. Wahrscheinlich muss man alle L\u00f6sungen miteinander kombinieren. Ich bin gespannt, wie wir damit umgehen werden. Aber eines wird bereits klar: die Kennzeichnung ist kein kleiner Zusatzschritt beim Bildexport. Sie wird zu einem mehrschichtigen Publikationsprozess.<\/p>\n<p>Als Anforderung f\u00fcr einen internationalen Medienkonzern empfinde ich das okay. F\u00fcr ein KMU, einen Verein oder eine einzelne Content-Verantwortliche halte ich den dazu notwendigen Publikationsprozess unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig aufwendig.<\/p>\n<h2>Beim Download erhalten \u2013 wirklich?<\/h2>\n<p>Und selbst wenn wir alle diese genannten Anforderungen erf\u00fcllen, k\u00f6nnen wir nicht verhindern, dass Dritte:<\/p>\n<ul>\n<li>das Bild zuschneiden bzw. nur einen Ausschnitt weiterverwenden und dabei das im Bild integrierte Label verschwindet<\/li>\n<li>das Label \u00fcberdeckt oder weg retuschiert wird<\/li>\n<li>\u00fcber einen Screenshot die maschinenlesbaren Informationen verschwinden<\/li>\n<li>durch eine Konvertierung\/Komprimierung absichtlich oder unabsichtlich Metadaten entfernt werden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die EU-Forderung nach einer dauerhaften Kennzeichnung kann deshalb technisch nicht umgesetzt werden. Realistisch ist nur: Die Kennzeichnung soll innerhalb der von der publizierenden Stelle kontrollierten Export-, Download- und Sharing-Prozesse m\u00f6glichst erhalten bleiben.<\/p>\n<p>Doch was passiert ausserhalb dieser Grenzen? Wer tr\u00e4gt die Verantwortung, wenn ein sinnvoller Bildkomprimierungsprozess alle Metadaten entfernt? Wenn ein Redaktionssystem ein Thumbnail ohne Label erzeugt?<\/p>\n<h2>Die vielleicht gef\u00e4hrlichste Nebenwirkung<\/h2>\n<p>Eine Kennzeichnungssystem ist NICHT nur informativer Natur. Es erzeugt auch ein mentales Modell, welches unbeabsichtigt zu einem Echtheitssiegel f\u00fcr alle Bilder wird, die kein Label tragen. Genau dieser Schluss ist sehr gef\u00e4hrlich.<\/p>\n<p><strong>Ein ungekennzeichnetes Bild kann:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>mit Nicht-KI Bildbearbeitungsmethoden manipuliert worden sein<\/li>\n<li>versehentlich oder noch nicht gekennzeichnet worden sein<\/li>\n<li>bewusst falsch deklariert worden sein<\/li>\n<li>sein Label beim Download oder Zuschneiden verloren haben<\/li>\n<li>aus einer privaten Anwendung stammen<\/li>\n<li>ausserhalb des Geltungsbereichs der EU entstanden sein<\/li>\n<li>k\u00fcnstlerisch inszeniert worden sein und daher als nicht kennzeichnungspflichtig eingestuft worden sein<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus Verbraucherschutz-Sicht handelt es sich um das Ph\u00e4nomen \u00abfalscher Sicherheit\u00bb. Dadurch wirken alle ungekennzeichneten F\u00e4lle sicherer, als sie tats\u00e4chlich sind. In Nachrichten und politischen Kontexten w\u00e4re das fatal. Ein klassisch manipuliertes Foto k\u00f6nnte glaubw\u00fcrdiger erscheinen, nur weil ihm das KI-Symbol fehlt.<\/p>\n<p>Die Regulierung will Vertrauen schaffen. Sie k\u00f6nnte zugleich eine neue Form von Scheinsicherheit produzieren.<\/p>\n<h2>Was bedeutet der EU AI Act f\u00fcr die Schweiz?<\/h2>\n<p>In der Schweiz besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht, KI-generierten oder manipulierten Bilder zu kennzeichnen, denn die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Auch reicht die blosse technische Abrufbarkeit einer Schweizer Website in der EU nicht aus.<\/p>\n<p>Der EU AI Act kann Schweizer Unternehmen vor allem dann betreffen, wenn mindestens eines der folgenden Sachverhalte zutrifft:<\/p>\n<ul>\n<li>das Schweizer Unternehmen hat Distributoren, Handelspartner oder eine Niederlassung in der EU<\/li>\n<li>die Inhalte richten sich an (potenzielle) Kunden in der EU<\/li>\n<li>auf der Website werden auch Lieferungen oder Dienstleistungen in der EU angeboten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch hat der Bundesrat beschlossen, die KI-Konvention des Europarats in naher Zukunft umzusetzen. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 ausgearbeitet werden. Dabei werden unter anderem Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht behandelt.<\/p>\n<h2>Rechtliche Risiken f\u00fcr Unternehmen, die sich nicht an die Kennzeichnungspflicht halten<\/h2>\n<h5 style=\"margin-bottom: 0;\">Beh\u00f6rdliche Sanktionen<\/h5>\n<p>Verst\u00f6sse gegen den <strong>EU AI Act<\/strong> k\u00f6nnen durch zust\u00e4ndige europ\u00e4ische Beh\u00f6rden innerhalb der EU sehr leicht durch Bussgelder verfolgt werden. Sofern Schweizer Unternehmen keine Standorte in der EU haben, wird eine grenz\u00fcberschreitende Durchsetzung dieser Bussgelder kaum m\u00f6glich sein bzw. mit zu viel Aufwand verbunden sein, so dass diese nicht verfolgt werden. Der Sitz ausserhalb der EU ist aber kein grunds\u00e4tzlicher Schutz, jedoch ist es als sehr realistisch anzunehmen, dass keinem Schweizer Unternehmen ohne Standort in der EU ein Bussgeld aus der EU zugestellt wird.<\/p>\n<h5 style=\"margin-bottom: 0;\">Unterlassung und Beseitigung<\/h5>\n<p>Mitbewerber oder klageberechtigte Organisationen k\u00f6nnten versuchen, die weitere Verwendung der beanstandeten Inhalte zu untersagen. In der Regel wird eine Korrekturfrist einger\u00e4umt, die Kosten f\u00fcr die anwaltliche Beanstandung muss das betroffene Unternehmen jedoch in jedem Fall tragen.<\/p>\n<p>In manchen F\u00e4llen kann aber eine kurzfristig gestoppte Kampagne oder eine Neuproduktion f\u00fcr ein Unternehmen erheblich teurer sein als ein Bussgeld oder die anwaltlichen Kosten.<\/p>\n<p>In Deutschland ist mit einer erheblichen Abmahnpraxis zu rechnen, in der Schweiz ist dieses Verfahren nicht \u00fcblich, da es keine Abmahnvereine gibt. Jedoch ist der Sitz in der Schweiz kein grunds\u00e4tzlicher Schutz, denn zivilrechtliche Klagen k\u00f6nnen von europ\u00e4ischen Unternehmen auch in der Schweiz erfolgreich gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h5 style=\"margin-bottom: 0;\">Schadenersatz<\/h5>\n<p>Schadenersatz ist grunds\u00e4tzlich denkbar, setzt aber normalerweise einen konkreten Schaden, Kausalit\u00e4t und weitere haftungsrechtliche Voraussetzungen voraus. Ein abstrakter Wettbewerbsvorteil reicht nicht automatisch.<\/p>\n<h2>Und das Urheberrecht?<\/h2>\n<p>Die neue Kennzeichnungspflicht tangiert Fragen des Urheberrechts nicht.<\/p>\n<p><strong>Die jetzige Rechtslage bez\u00fcglich KI-generierter Inhalte sieht aber so aus:<\/strong><\/p>\n<p>Inhalte, die weitgehend autonom durch KI erzeugt wurden (gleichg\u00fcltig, ob es sich um Texte, Audio-, Video- oder Bildinhalte, wie z.B. ein Logo handelt), geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz. Personen, die eine KI mittels eines Prompts dazu auffordern, Inhalte zu erstellen, werden nicht zu Urheberinnen oder Urhebern der resultierenden Inhalte. Das hat grunds\u00e4tzlich zur Folge, dass rein KI-generierte Inhalte von jedem kopiert und erneut ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Wird KI dagegen als Werkzeug innerhalb eines umfangreichen menschlichen Gestaltungsprozesses eingesetzt, kann die Endfassung urheberrechtlich gesch\u00fctzt sein. Die Grenze, ab wann in der konkreten Ausdrucksform gen\u00fcgend individuelle menschliche Gestaltungsentscheidungen erkennbar sind, ist jedoch unscharf und alles andere als einfach zu ziehen. Wer kann so etwas \u00fcberhaupt verl\u00e4sslich beurteilen? Gerichtliche Auseinandersetzungen werden menschliche Gutachterinnen und Gutachter erfordern, die in dieser stark auslegungsbed\u00fcrftigen Grauzone eine Einsch\u00e4tzung vornehmen.<\/p>\n<h5 style=\"margin-bottom: 0;\">Was wir auf jeden Fall daraus mitnehmen sollten:<\/h5>\n<p>Bei der Annahme einer freien Nutzbarkeit ist Vorsicht geboten. KI-generierte Inhalte k\u00f6nnen durchaus urheberrechtlich gesch\u00fctzt sein, wenn sie nachtr\u00e4glich in einen eigenst\u00e4ndigen menschlichen Gestaltungsprozess eingebunden worden sind. Es w\u00e4re daher riskant, davon auszugehen, dass ein entsprechend gekennzeichnetes Bild grunds\u00e4tzlich frei genutzt werden darf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote class=\"keyfacts black\">\n<h3>Ein pragmatischer Praxis-Leitfaden<\/h3>\n<p>Bis die EU und wohlm\u00f6glich Gerichte die offenen Fragestellungen pr\u00e4zisiert haben, sollten Unternehmen vorsichtig agieren und mit einer nachvollziehbaren Pr\u00fcflogik arbeiten. Nachfolgend sechs Fragen, die man sich bez\u00fcglich jedes zu ver\u00f6ffentlichenden Bildes stellen sollte. Wenn alle sechs Fragen mit <strong>Ja<\/strong> beantwortet werden, ist eine Kennzeichnung verpflichtend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Wurde \u00fcberhaupt ein KI-System eingesetzt?<\/li>\n<li>Wurden bei einer KI-durchgef\u00fchrten Bildbearbeitung erkennbare Inhalte in ihrem Ausdruck oder in ihrer materiellen Beschaffenheit ver\u00e4ndert, wurden Elemente hinzugef\u00fcgt, entfernt oder verschoben?<\/li>\n<li>K\u00f6nnten Betrachterinnen und Betrachter das Bild als Fotografie verstehen, weil es sich erkennbar auf die reale Welt bezieht?<\/li>\n<li>Erhebt das Bild zumindest implizit einen Anspruch auf Wahrhaftigkeit? Bei Portr\u00e4ts realer Personen und bei Produktbildern ist davon grunds\u00e4tzlich auszugehen.<\/li>\n<li>Erfolgt die Ver\u00f6ffentlichung in einem gewerblichen Rahmen?<\/li>\n<li>Richten sich die Inhalte oder das Medium in den die Inhalte ver\u00f6ffentlicht werden an Zielgruppen in der EU?<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Hinweis: Die Liste stellt keine Rechtsberatung dar.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Mein Fazit: Transparenz mit erheblichen Nebenwirkungen<\/h2>\n<p>Der EU AI Act reagiert auf ein reales Problem: KI-generierte Bilder sind nicht mehr von Fotografien zu unterscheiden. T\u00e4uschend echte Bildmanipulationen k\u00f6nnen heute von beinahe jeder Person erstellt und mit geringem Aufwand verbreitet werden. In journalistischem und rechtlichem Umfeld sowie im Bildungswesen und der Wissenschaft ist eine Herkunftstransparenz mehr als sinnvoll und bringt echte Mehrwerte.<\/p>\n<p><strong>Die jetzige Umsetzung im EU AI Act bleibt dennoch unbefriedigend.<\/strong><\/p>\n<p>Vor allem die technische Umsetzung der Kennzeichnung von Bildern im Web wurde nicht konsequent zu Ende gedacht. Eine direkt in das Bild integrierte Kennzeichnung bleibt beim Herunterladen mit der Datei verbunden, ist aber nicht barrierefrei. Ein HTML-Label kann barrierefrei umgesetzt werden, trennt sich jedoch vom Bild, sobald dieses heruntergeladen oder separat geteilt wird.<\/p>\n<p>Gerade kleinere Unternehmen stehen damit vor einer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Herausforderung. Sie m\u00fcssen gleichzeitig rechtliche Anforderungen, UX, Accessibility, Bildproduktion, Metadaten und anspruchsvolle technische Publikationsprozesse beherrschen.<\/p>\n<p>Besonders kritisch sehe ich die m\u00f6gliche Nebenwirkung des gesamten Kennzeichnungssystems. Sobald sich die Erwartung etabliert hat, dass KI-generierte Bilder gekennzeichnet sind, kann das Fehlen eines Labels f\u00e4lschlicherweise als Echtheitsbeweis interpretiert werden.<\/p>\n<p>Dabei bedeutet ein fehlendes Label keineswegs, dass ein Bild fotografisch, unver\u00e4ndert oder wahr ist. Es kann klassisch manipuliert, falsch deklariert oder beim Teilen von seiner urspr\u00fcnglichen Kennzeichnung getrennt worden sein.<\/p>\n<p>Der EU AI Act erzeugt somit neue Rechtsunsicherheit, erhebliche Umsetzungsprobleme und m\u00f6glicherweise eine gef\u00e4hrliche Form von Scheinsicherheit.<\/p>\n<h5>Die Regelung weist insbesondere vier grundlegende Schw\u00e4chen auf:<\/h5>\n<ol>\n<li>Sie trennt nicht sauber zwischen dem Inhalt eines Bildes und seiner technischen Herkunft.<\/li>\n<li>Sie behandelt Manipulationen und T\u00e4uschungen unterschiedlich, je nachdem, welche Technologie daf\u00fcr verwendet wurde.<\/li>\n<li>Zentrale Begriffe wie \u00ab\u00e4hnelt\u00bb, \u00abauthentisch\u00bb, \u00abwahrheitsgem\u00e4ss\u00bb oder \u00abwesentliche Ver\u00e4nderung der Semantik\u00bb bleiben unklar und f\u00fchren zu erheblichen Grauzonen.<\/li>\n<li>Die neuen KI-Labels sagen im besten Fall etwas \u00fcber die Herstellungsmethode eines Bildes aus \u2013 nicht dar\u00fcber, ob das Bild wahr ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Was klarer geregelt werden m\u00fcsste<\/h2>\n<p><strong>Sinnvoll w\u00e4ren insbesondere:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>belastbare Kriterien f\u00fcr zul\u00e4ssige und kennzeichnungspflichtige Anwendungen<\/li>\n<li>verbindliche technische Standards<\/li>\n<li>barrierefreie Referenzimplementierungen<\/li>\n<li>eine klarere Verantwortungsverteilung entlang der Publikationskette<\/li>\n<li>gegebenenfalls vereinfachte Anforderungen f\u00fcr kleinere Unternehmen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der EU AI Act ist somit zun\u00e4chst einmal als Reaktion auf eine Technologie anzusehen, die gesellschaftlich vor allem als Bedrohung wahrgenommen wird. Denn Regulierung entsteht h\u00e4ufig dort, wo Unsicherheit, Kontrollverlust und \u00f6ffentlicher Druck zusammentreffen.<\/p>\n<p><strong>Doch gerade deshalb sollte sie pr\u00e4zise und einfach umsetzbar sein.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><strong>Anmerkung: <\/strong>Dieser Beitrag gibt den Informationsstand vom Juli 2026 wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Die endg\u00fcltigen <a href=\"https:\/\/digital-strategy.ec.europa.eu\/en\/policies\/regulatory-framework-ai\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leitlinien der Europ\u00e4ischen Kommission<\/a> sowie die k\u00fcnftige Beh\u00f6rden- und Gerichtspraxis k\u00f6nnen einzelne Beurteilungen weiter pr\u00e4zisieren oder ver\u00e4ndern.<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<h3>Quellenangaben:<\/h3>\n<ol>\n<li>https:\/\/artificialintelligenceact.eu<\/li>\n<li>https:\/\/imagera.ai\/blog\/ai-image-generation-statistics-2026<\/li>\n<li>https:\/\/www.nzz.ch\/nzz-am-sonntag\/report-und-debatte\/wir-koennen-fotos-von-ki-bildern-nicht-mehr-unterscheiden-das-hat-folgen-ld.1915800<br \/>\nhttps:\/\/www.watson.ch\/quiz\/digital\/138696182-erkennst-du-die-ki-generierten-fake-fotos-hier-kannst-du-dich-testen<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Praxisleitfaden zu Artikel 50 des EU AI Act, seinen Grauzonen und vielen offenen Fragen<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2143,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[65,16],"tags":[109],"class_list":["post-2142","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kuenstliche-intelligenz","category-user-experience","tag-eu"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2142","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2142"}],"version-history":[{"count":27,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2142\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2173,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2142\/revisions\/2173"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2143"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2142"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2142"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/thomas-sokolowski.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2142"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}